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Rote Linie: ...mit rechtsaffinen oder rechtsextremorientierten Jugendlichen

...mit rechtsaffinen oder rechtsextremorientierten Jugendlichen

Die Maßnahme richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die durch ab-wertende Haltungen und Aussagen, Affinitäten oder Bezüge zu rechtsextremen Szenen oder Gruppierungen, Propagandadelikte, Volksverhetzung oder rechts-motivierte Gewalt auffällig oder straffällig geworden sind.

Da rechtsextreme Einstellungen und Verhaltensweisen oft einen scheinbaren Ausgleich für individuelle und gesellschaftliche Anforderungen und Problemlagen bieten, werden in der Maßnahme zwei Ebenen bearbeitet:

1. Auseinandersetzung mit / Beurteilung von Konflikten, Einstellungen und Verhalten:

  • Aktuelle Situation und Beschreibung von Vorfällen, die den Klienten zum „FALL“ machen (§§ 86a, 130 StGB u.a.)
  • Verwendung von Zeichen, Codes, Gestik und Aussprüchen
  • Abspielen von verbotener Musik in öffentlichen Räumen
  • Teilnahme an rechtsgerichteten Aktionen
  • Tragen von szenetypischer Kleidung; Ausdruck und Inszenierung
  • Irritation setzen durch Beurteilung des ´rechten´ Szeneumfelds
  • Aufdecken von Vereinnahmun
  • Erkennen von eigenen Widersprüchen und Ambivalenzen

2. Sozialpädagogische Unterstützung zu einer personalen, methodisch angeleiteten individuellen Stärkung und Ermutigung für alternative Lebensgestaltung:

  • Stärkung der Persönlichkeit
  • Einbezug der eigenen Biografie
  • Ermächtigung zu selbstbestimmten, verantwortlichen Entscheidungen
  • Formulierung eigener Wünsche
  • Eröffnen von (weiteren) Ressourcen und inhärenten Bewältigungsstrategien
  • Perspektivenerweiterung – Wahlmöglichkeiten
  • Wiederherstellung von Beziehungen und Versöhnung
  • Sozialräumliche, familiäre, schulische, berufliche und freizeitliche Erschließung und Bedingungen

 

Setting: Die Maßnahme wird im Einzelsetting umgesetzt

Methoden: Das Methodenrepertoire umfasst Beziehungsgestaltung, narrativer Austausch und Gesprächsführung, Coaching, systemische Methoden, Übungen und Erlebnisangebote, Biographiearbeit und sozialpädagogische Ansätze zur Bewältigung problembelasteter und krisenhafter Lebenslagen.

Zugang und Rahmenbedingungen: Auf die Maßnahme kann durch die Schule/ Jugendarbeit/ Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren, im Rahmen der Hilfen zur Erziehung oder durch Weisungen / Auflagen verwiesen werden.

  • Die verweisende Stelle ist Auftraggeberin; Termine der Roten Linie mit den Klienten werden von der anregenden Stelle veranlasst. Ein Vorgespräch wird angeboten.
  • Die Maßnahme wird lokal durchgeführt, der Ort wird individuell vereinbart. Bei Bedarf können die eigenen Räumlichkeiten der Roten Linie genutzt werden.
  • Ein Bericht mit den in den Gesprächsterminen besprochen Themen, den Beratungszeiten und gemeinsam gewonnenen Ausblick (mit Einwilligung des Klienten) wird an die anregende Stelle zugestellt.
  • Eine Prognose bzw. Gefährdungseinschätzung in Bezug auf weitere Straffälligkeiten erfolgt nicht.
  • Diese Maßnahme wird hessenweit angeboten und ist kostenfrei